Impressum gemäß § 6 TMG

 

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  Automobil Sport-Club Sulzbach-Rosenberg e.V. im NAVC
  Siebeneichen 13
  92237 Sulzbach-Rosenberg
   
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Eingetragen ins Vereinsregister Nr. 272 beim Amtsgericht Amberg

 

Vertreten durch:

Hans Bohmann (1. Vorsitzende)       

Jürgen Hänisch (Administrator)

Siebeneichen 13    

Am Feuerhof 19    

92237 Sulzbach-Rosenberg

92237 Sulzbach-Rosenberg 

Tel.: 0 96 61 -  61 06    Fax: 0 96 61 -  61 66 Tel.: 0 96 61 - 5 31 79
vorstand@asc-sulzbach-rosenberg.de kassier@asc-sulzbach-rosenberg.de

 

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Haftungsausschluss

 

Obwohl bei der Zusammenstellung der auf dieser Homepage enthaltenen Informationen größte Sorgfalt angewandt wurde, übernehmen wir keine Gewähr für deren Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität.

In keinem Fall können wir für etwaige Schäden ideeller oder materieller Art verantwortlich gemacht werden, die durch die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung der hier bereitgestellten Informationen entstehen, seien es direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder Sonderschäden einschließlich entgangenen Gewinns, oder Schäden, die aus dem Verlust von Daten entstehen. Dies gilt selbst dann, wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Wir behalten uns Änderungen, Ergänzungen und Löschungen der Informationen auf dieser Website, die wir unverbindlich zur Verfügung stellen, ohne vorherige Ankündigung vor.

 

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Datenschutz

Datenschutzordnung ASC Sulzbach-Rosenberg e.V. im NAVC

Der ASC Sulzbach-Rosenberg verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der ASC Sulzbach-Rosenberg verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Motorsportveranstaltungen sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der ASC Sulzbach-Rosenberg insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zum NAVC, deren Sportarten im ASC Sulzbach-Rosenberg betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb des Verbandes beantragen (z.B. DAM-Ausweis) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Ergebnisse.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des ASC Sulzbach-Rosenberg werden die Daten der Mitglieder des Vorstands (z.B. Schriftführer und Sportleiter) mit Vorname, Nachname, Funktion und ggf. E-Mail-Adresse veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im ASC Sulzbach-Rosenberg

1. Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.

2. Der Vorstand sichert, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Schriftführer und Sportleiter) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Schriftführer und Sportleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im ASC Sulzbach-Rosenberg in der Regel nicht mehr als 4 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der ASC Sulzbach-Rosenberg keinen Datenschutzbeauftragten benannt.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der ASC Sulzbach-Rosenberg unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein auf der Homepage (www.asc-sulzbach-rosenberg.de). Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, dem Vorstand und den Administrator vorgenommen werden.

2. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstands. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber dem Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des ASC Sulzbach-Rosenberg am 30.01.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.